Führerschein mit 17

Der Führerschein mit 17 Jahren, das so genannte Begleitete Fahren, ist seit 1. Oktober 2006 in Hessen erlaubt. Die Einführung des BF 17 soll dazu beitragen das hohe Unfallrisiko junger Fahrer zu minimieren. Es setzt vor allem auf den mäßigenden Einfluss der Begleitperson, ohne die das Fahren bis zum 18. Lebensjahr nicht gestattet ist. Den jungen Fahrern soll so die Möglichkeit gegeben werden, aktiv Erfahrungen zu sammeln. Mittlerweile findet das Projekt regen Zuspruch.

Voraussetzungen

  1. Der Bewerber muss mindestens 16½ Jahre alt sein
  2. Keine Bedenken gegen eine Fahreignung
  3. Die Einverständniserklärung des gesetzlichen Vertreters muss vorliegen
  4. Es ist mindestens eine Begleitperson zu benennen, die den Anforderungen entspricht
  5. Die Begleitperson muss namentlich in die Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Auch mehrere Begleitpersonen sind natürlich möglich.
  6. Die Begleiter müssen mindestens 30 Jahre alt sein, seit 5 Jahren im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis der Klasse B und dürfen nicht mehr als 3 Punkte im Verkehrszentralregister aufweisen.

Ablauf

1. Voraussetzungen/Auflagen

  • Frühester Ausbildungsbeginn mit 16½ Jahren

2. Theoretische Prüfung

  • Frühestens 3 Monate vor dem 17. Lebensjahr

3. Praktische Prüfung

  • Frühestens 1 Monat vor dem 17. Lebensjahr mit Aushändigung der Prüfungsbescheinigung (kein Kartenführerschein)

4. Kartenführerschein

  • Mit Erreichen des 18. Lebensjahres erfolgt die Rückgabe der Prüfbescheinigung und die Ausgabe des Kartenführerscheins

Weitere Informationen unter www.begleitetes-fahren.de

Comments are closed.